Hafenordnung der IG- Steggemeinschaft GbR seit 1984
1. Beauftragter Uwe Schmitt Tel.: 0163-9047651
2. Beauftragter Daniel Wokatsch Tel.: 0176-24274700
1. Das Betreten der Steganlage und dem Gelände geschieht auf eigene Gefahr. Unbefugten ist das Betreten der Steganlage untersagt. Eltern haften für ihre Kinder ( Kinder sollen Rettungswesten tragen ). Tierhalter haften für ihre Tiere. Steganlieger haften für ihre Gäste in vollem Umfang. Die IG- Steg GbR trägt keinerlei Haftung.
2. Bootsliegeplätze, werden grundsätzlich von der Vorstandschaft zugewiesen. Den Anweisungen des Hafenmeisters und der Vorstandschaft ist grundsätzlich und immer Folge zu leisten. Dies gilt für alle Steganlieger.
3. Die gesamte Steganlage ist schonend zu behandeln und sauber zu halten. Schäden an der Steganlage sind unverzüglich der Stegverwaltung bzw. dem Hafenmeister anzuzeigen. Es ist absolut untersagt, auf den Tischen ( innen und aussen ) Arbeiten gleich welcher Art zu verrichten.
4. Stege, Ausleger und die Plattform sind frei zu halten. Es ist nicht gestattet, Treibstoffbehälter, Farbdosen, Bootsteile, Zubehör, Abfall oder ähnliches auf den o.g. Flächen zu deponieren. Alle herumliegenden Gegenstände, gleich welcher Art können ohne Nachfrage vom Hafenmeister oder der Vorstandschaft der Entsorgung zugeführt werden.
5. Hunde müssen bei Betreten der Steganlage stets und immer an der Leine zu führen sein. In der Steghütte und dem Zelt sind Haustiere nicht erwünscht. In allen Räumlichkeiten ( Hütte, Zelt u. Katamaran ) besteht grundsätzliches Rauchverbot. Die Räumlichkeiten sind absolut sauber zu halten. Jeder nimmt seinen Müll am Ende des Tages mit nach Hause !
6. Die Boote sind so festzumachen, dass keine Anbauten, wie Bugkorb oder Davids, in den Hauptsteg ragen oder eine Behinderung darstellen. Maximale Bootslänge 13 m, Breite maximal 4 m, inkl. gesetzter Fender. Jedes Boot das am Steg liegt oder anlegt muss eine Haftpflichtversicherung ( absolute Pflicht ) besitzen, bei der Steg Schäden mitversichert und somit abdeckt sind. Dies alles sind auch Vertragsbestandteile.
7. Es ist streng darauf zu achten, dass keine Abfälle oder Dreck jeglicher Art in das Wasser gelangen. Für die ordnungsgemäße Entsorgung aller Abfälle hat der Bootseigner selbst zu sorgen. Bei der Bootsreinigung sind auf die entsprechenden Umweltschutzgesetze genauestens zu achten. Es dürfen keinerlei verbotenen Mittel ins Wasser gelangen.
8. Das Betanken von Booten darf aufgrund der Brand und Explosionsgefahr durch elektrostatische Ladung nur aus leitfähigen Kunststoffbehältern oder Metallkanistern erfolgen. Auslaufen oder Überlaufen von Treibstoff muss durch geeignete Maßnahmen verhindert werden. Sollte aber doch einmal ein Ölunfall vorkommen, so ist unverzüglich die Feuerwehr Lampertheim ( Tel.: 06206/112 ) zu alarmieren.
Nichtbeachtung dieser Regelung hat Strafverfolgung zur Folge.
09. Das Parken am Parkplatz hat gerade ( Vorwärts oder Rückwärts ) zu erfolgen, so dass am wenigsten Platz benötigt wird. Der Abstand der Fahrzeuge, soll so sein, dass der Nachbar ordentlich Ein- und Aussteigen kann, allerdings nicht größer. Vorbilder des Parkens, sollen Parkplätze eines Discounter z. B. Aldi sein. Querparken ist absolut untersagt.
10. Feste und Feiern sind bei der Stegverwaltung frühzeitig anzumelden. Die Reinigung und das Aufräumen der genutzten Fläche bzw. der Anlage muss unmittelbar danach erfolgen.
11. Die Ausleger werden regelmäßig von den unmittelbaren bzw. direkten Anliegern gewartet und repariert. Die Materialkosten werden aus der Gemeinschaftskasse getragen. dazu gehört auch das Streichen
12. Das Stegtor ist am Tage einzurasten und vom letzten Benutzer der Steganlage abzuschließen. Dies muss spätestens bei Einbruch der Dunkelheit erfolgen. Das Stegtor ist beim Kommen und gehen, grundsätzlich und immer zu schliessen. Es darf nie offen stehen. Hierauf ist 100 %tig zu achten. Es dürfen keine fremden Personen bzw. Gäste eines Steganliegers auf den Steg gelassen werden, ohne, dass der Steganlieger/Vertragspartner der IG- Steggemeinschaft anwesend ist. Dies gilt auch für fremde Angler !
13. Der Genuss von Drogen, gleich welcher Art, ist auf der kompletten Steganlage und deren Gelände, gänzlich verboten/Untersagt ! Dies gilt insbesondere für das Konsumieren bzw. Kiffen von Haschisch , Marihuana, Gras oder ähnlichem ! Es gilt ein komplettes Drogen - Verbot. Steganlieger haften diesbezüglich auch für ihre Besucher ! Das rauchen von handelsüblichen Tabakwaren, ist in der Steghütte, im Zelt und auf dem Katamaran, absolut untersagt !
14. Eine Haftung der Steggemeinschaft, insbesondere der Stegverwaltung, für Schäden, Unfälle oder Verstöße von Mitgliedern, Gastliegern, Gästen oder Dritten gegen diese Ordnung sowie gegen geltende Verordnungen oder Gesetze ist völlig ausgeschlossen. Die IG- Steg ist von jeglicher Verantwortung oder Haftung frei zu sprechen. Jeder Steganlieger zeigt sich hierzu voll und ganz einverstanden !
Verstöße gegen die Hafenordnung werden mit einer Abmahnung oder mit fristloser Kündigung geahndet !